ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der büroJETZT GmbH
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Die büroJETZT GmbH, im Folgenden „Agentur“, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung der AGB.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Agentur in Textform.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihre Geltung nicht ausdrücklich in Textform durch die Agentur bestätigt wurde.
1.5 Angebote der Agentur sind, sofern darin nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
1.6 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, durch eine Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen oder Briefings.
2.2 Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Umsetzung Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.3 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand verrechnet.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Varianten, Korrekturschleifen, nachträgliche Konzeptänderungen, Erweiterungen, zusätzliche Schnittstellen, Änderungen technischer Anforderungen und Anpassungen aufgrund geänderter Vorgaben des Kunden.
2.4 Im Angebot ausdrücklich angeführte Korrekturschleifen sind im vereinbarten Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
2.5 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen geeignete technische Systeme, Software, KI Systeme, Automatisierungswerkzeuge und Dienste Dritter einzusetzen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Accounts, Freigaben und technischen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
3.2 Der Kunde informiert die Agentur über alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Umstände, auch wenn diese erst während des Projekts bekannt werden.
3.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, Informationen oder Freigaben des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden entsteht, kann gesondert verrechnet werden.
3.4 Zugangsdaten und Accounts des Kunden sind von diesem ordnungsgemäß zu verwalten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Die Agentur haftet nicht für Schäden aufgrund kompromittierter Zugangsdaten, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
4. Prüfung und Freigabe
4.1 Dem Kunden zur Prüfung übermittelte Texte, Designs, Kampagnen, Konzepte, technische Abläufe, Automationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen.
4.2 Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit und genehmigt die weitere Umsetzung auf dieser Grundlage.
4.3 Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, hat der Kunde innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung Rückmeldung zu geben. Bleibt eine Rückmeldung trotz Aufforderung aus, kann sich der weitere Projektablauf entsprechend verschieben.
4.4 Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Leistungen gelten als Zusatzleistungen und können nach Aufwand verrechnet werden.
5. Inhalte des Kunden und Rechte Dritter
5.1 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten, Kontaktdaten und sonstigen Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5.2 Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder ausdrücklich vorgegebenen Inhalte, Aussagen, Angebote und Daten verantwortlich.
5.3 Die Agentur ist ohne gesonderten Auftrag nicht zu einer umfassenden rechtlichen Prüfung von Werbemaßnahmen, Texten, Marken, Gewinnspielen, datenschutzrechtlichen Sachverhalten oder sonstigen Inhalten verpflichtet.
5.4 Wird die Agentur aufgrund von durch den Kunden bereitgestellten oder vorgegebenen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad und klaglos und unterstützt sie bei der Abwehr solcher Ansprüche. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Konzept und Ideenschutz
6.1 Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrages zur Entwicklung oder Präsentation eines Konzeptes, einer Strategie, eines Entwurfs oder einer kreativen Idee eingeladen, gelten diese AGB auch für diese Vorleistungen.
6.2 Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Präsentationen, technische Lösungsansätze und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung über deren Nutzung der Agentur zugeordnet.
6.3 Urheberrechtlich geschützte Bestandteile dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verwendet, bearbeitet oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.
6.4 Dies gilt im vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang auch für individuell entwickelte kreative oder strategische Lösungsansätze, die die charakteristische Grundlage eines präsentierten Konzeptes bilden.
6.5 Eine wirtschaftliche Nutzung präsentierter Konzepte oder Ideen ohne entsprechende Beauftragung oder gesonderte Vereinbarung ist nicht gestattet.
6.6 Eine Nutzung kann gegen gesonderte Vereinbarung und angemessene Vergütung gestattet werden.
7. Fremdleistungen und Drittanbieter
7.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, Subunternehmer, Spezialisten und technische Dienstleister einzusetzen.
7.2 Die Beauftragung Dritter kann je nach Vereinbarung im Namen der Agentur oder im Namen des Kunden erfolgen.
7.3 Kosten und Gebühren von Drittanbietern sind nur dann im Honorar der Agentur enthalten, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angeführt ist.
7.4 Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern, die über die Vertragsdauer mit der Agentur hinausgehen, bleiben vom Ende des Agenturvertrages unberührt, sofern der Kunde über diese Verpflichtungen informiert wurde.
8. Digitale Plattformen, Messenger und technische Systeme
8.1 Leistungen der Agentur können von Systemen und Diensten Dritter abhängig sein, insbesondere von Social Media Plattformen, Suchmaschinen, Messenger Diensten, Telekommunikationsanbietern, Hosting Diensten, CRM Systemen, KI Diensten, Schnittstellen und Cloud Plattformen.
8.2 Die Agentur hat auf Verfügbarkeit, Richtlinien, Freigabeverfahren, Algorithmen, Preise, technische Schnittstellen und Geschäftsbedingungen solcher Anbieter keinen oder nur eingeschränkten Einfluss.
8.3 Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass Dienste Dritter dauerhaft, unterbrechungsfrei oder mit unverändertem Funktionsumfang verfügbar sind.
Dies gilt auch für Einschränkungen, Sperren, Ablehnungen oder Änderungen von Accounts, Werbeanzeigen, Telefonnummern, Templates, Nachrichten, Schnittstellen oder sonstigen Funktionen durch den jeweiligen Anbieter.
8.4 Die Agentur wird bei von ihr betreuten Systemen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs angemessen an der Behebung von Problemen mitwirken.
8.5 Anpassungen, die aufgrund nachträglicher Änderungen von Drittanbietern erforderlich werden, gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als zusätzliche Leistungen und können nach Aufwand verrechnet werden.
9. KI Systeme und Automationen
9.1 Die Agentur ist berechtigt, geeignete KI Systeme und automatisierte Werkzeuge zur Leistungserbringung einzusetzen.
9.2 KI Systeme arbeiten probabilistisch. Trotz sorgfältiger Konzeption, Tests und Qualitätskontrollen können sachlich unrichtige, unvollständige, unerwartete oder ungeeignete Ausgaben entstehen.
9.3 Bei Inhalten, die dem Kunden vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung zur Freigabe vorgelegt werden, obliegt dem Kunden die abschließende Prüfung und Freigabe.
9.4 Bei automatisiert arbeitenden Systemen, insbesondere Chatbots, Telefonassistenten, Messenger Automationen und KI Assistenten, können Ausgaben entstehen, die nicht vorab einzeln von der Agentur geprüft wurden.
Die Agentur schuldet eine fachgerechte Konzeption und Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, jedoch keine vollständige Fehlerfreiheit von KI Modellen oder Diensten Dritter.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur keine Daten zur Verarbeitung in KI oder Drittsystemen zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung dort unzulässig ist oder gegen gesetzliche, vertragliche oder interne Verpflichtungen des Kunden verstößt.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und für die jeweiligen Verarbeitungszwecke verarbeitet.
10.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist.
10.3 Der Kunde bleibt als Verantwortlicher, soweit gesetzlich vorgesehen, für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Informationspflichten und die Zulässigkeit der Nutzung von Kontaktdaten für Marketing, Messenger Kommunikation, Telefonie oder vergleichbare Maßnahmen.
10.4 Die Agentur trifft im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
10.5 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen geeignete Unterauftragsverarbeiter und technische Dienstleister einzusetzen.
10.6 Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck, die Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
10.7 Datenschutzanfragen an die Agentur können an office@buerojetzt.at gerichtet werden.
11. Termine und höhere Gewalt
11.1 Angegebene Liefer und Leistungsfristen sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, voraussichtliche Termine.
11.2 Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
11.3 Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere höherer Gewalt, Ausfällen von Kommunikationsnetzen, technischen Störungen, Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern oder fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
11.4 Dauert ein Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt länger als zwei Monate an, können beide Vertragsparteien hinsichtlich der davon betroffenen Leistungen vom Vertrag zurücktreten.
11.5 Befindet sich die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten.
12. Honorar und Zusatzleistungen
12.1 Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
12.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
12.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Honorar umfasst sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
12.4 Barauslagen, Reise und Fremdkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich verrechnet.
12.5 Bei Projekten mit einem Auftragswert ab EUR 5.000 netto oder einer geplanten Laufzeit von mehr als vier Wochen ist die Agentur berechtigt, Akontozahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, können 50 Prozent bei Projektbeginn und 50 Prozent bei Projektabschluss verrechnet werden.
12.6 Wird ein beauftragtes Projekt auf Wunsch oder aus Gründen des Kunden vorzeitig beendet, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Fremdkosten zu vergüten. Bereits verbindlich beauftragte Leistungen Dritter sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
13. Zahlung
13.1 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
13.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde hat außerdem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn, Inkasso und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
13.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur nach angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen.
13.4 Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann die Agentur sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort geltend machen.
13.5 Bei vereinbarter Ratenzahlung tritt bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate Terminverlust ein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
13.6 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
14. Nutzungsrechte und Urheberrecht
14.1 Art und Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
14.2 Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
14.3 Sämtliche vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung auf den Kunden über.
14.4 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder Nutzungsumfangs bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann eine zusätzliche Vergütung auslösen.
14.5 Rechte Dritter, insbesondere an Stockmaterial, Schriften, Musik, Software, KI Modellen, Plugins oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen, richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
15. Arbeitsdateien, Rohdaten und Agentur Know how
15.1 Geschuldet ist die Übergabe der im Angebot vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse.
15.2 Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, nicht verwendete Entwürfe, interne Vorlagen, Prompts, Methoden, Automationsbausteine, Workflows, Skripte, Quellcodes, technische Konzepte und sonstige Entwicklungsgrundlagen der Agentur sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
15.3 Allgemeines Know how, Methoden, technische Lösungsprinzipien, Vorlagen, Komponenten und Erfahrungen, die bei der Durchführung eines Auftrags verwendet oder entwickelt werden, dürfen von der Agentur auch für andere Projekte und Kunden verwendet werden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder ausschließlichen Rechte des Kunden verletzt werden.
16. Kennzeichnung und Referenznutzung
16.1 Die Agentur ist berechtigt, bei von ihr erstellten Arbeiten in branchenüblicher Form auf ih
